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Vertragserfüllungsbürgschaft

Die Vertragserfüllungsbürgschaft wird sehr oft im Bereich Handwerk gefordert. Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer, dass dieses ihm "garantiert" das die beauftragten Arbeiten auch durchgeführt werden. Für dieses Zweck wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft gefordert, die Höhe beträgt in der Regel 5 -10 % des Auftragsvolumens.

Anbieter von Vertragserfüllungsbürgschaften sind Banken und Versicherer.

Für Versicherer spricht, dass dieses sehr oft deutlich weniger Sicherheiten für die Bürgschaften verlangen, als dies ein Kreditinstitut macht.

Weiterhin kann es sinnvoll, parallel zur Hausbank einen weiteren Darlehensgeber (in gewisser Weise ist der Anbieter eines Bürgschaftsrahmens nicht anderes) zu haben um so eine Streuung zu erreichen.

Vermittlung und Betreuung von Versicherungsbürgschaften ist einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit. Gerne erstellen wir Ihnen Angebote und greifen dabei auf alle führenden Kreditversicherer in Deutschland zurück.

Angebote können Sie per Mail oder telefonisch unter 05492/98603 anfordern

Ein Beispiel für ein Angebot finden Sie hier